
Zivilrecht > Sachenrecht
Notweg II – Erreichbarkeit des Hauseingangs irrelevant
As Grundstück ist über eine öffentliche Straße erreichbar. Allerdings ist der Straßenanfang 50 Meter von dem Hauseingang. Nur durch die Nutzung eines Wegs, welcher auf dem Grundstück der Nachbarin verläuft, wäre eine Anfahrt mit dem Auto zum Hauseingang möglich.

Zivilrecht > Sachenrecht
Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herum überragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.
Zivilrecht > Sachenrecht
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Auf dem Grundstück der A steht eine hohe Schwarzkiefer. Diese ragt mit ihren Zweigen auf das Grundstück des B und stört ihn in der Nutzung seines Gartens. Nachdem B A erfolglos eine Frist zum Zurückschneiden der Kiefer gesetzt hat, schneidet B selbst die Zweige ab.
Zivilrecht > Sachenrecht
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe
Unternehmerin U nutzt ihr Grundstück, um Bauschutt zu zerkleinern. Dabei erwischt sie mit dem Zangenbagger ein Betonstück, in dem eine Weltkriegsbombe einbetoniert ist. Durch die ausgelöste Explosion entstehen Schäden am benachbarten Grundstück der G.

Zivilrecht > Sachenrecht
Abwandlung: fehlende Beeinträchtigung
Neben As Grundstück wird ein Haus gebaut, das ihm fortan bis in den späten Nachmittag die Sonne im Garten verwehrt. A ist zudem der Meinung, das neue Haus sei hässlich und verunstalte die Gegend. Zu allem Überfluss parkt der neue Nachbar N auch noch die Einfahrt des A zu.