Zivilrecht > Sachenrecht
Rüttelgerät – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund faktischen Duldungszwangs
A will unter ihrem Supermarkt eine Tiefgarage bauen. Im Rahmen der Bauarbeiten wird ein Rüttelgerät genutzt. Dieses erzeugt Bodenerschütterungen, die unmittelbar das Haus der Nachbarin N beschädigen. Dies hätte einfach und günstig verhindert werden können.