
Zivilrecht > Sachenrecht
Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herum überragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.

Zivilrecht > Sachenrecht
Anspruchsberechtigte des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
A betreibt im dritten Geschoss eines Ärztehauses ihre Arztpraxis. Als über Weihnachten ein Wasserschlauch in ihrer Praxis platzt, läuft das Wasser auch in die Zahnarztpraxis der Z, die direkt unter ihr im Gebäude liegt. A und Z mieten beide die Räumlichkeiten von Eigentümerin E.

Zivilrecht > Sachenrecht
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Sonnenliebhaber S stört es erheblich, dass Nachbar N in seinem Garten alte, hohe Bäume stehen hat, da diese auch Schatten auf das Grundstück des S werfen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Duldungspflicht, vertraglich
M ist Mieter des Grundstücks von V. Als die beiden sich eines Tages heftig streiten, verlangt V von M, dass dieser zusammen mit seiner Freundin F, die gerade zu Besuch da ist, das Grundstück verlässt.

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Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Bei einem Erdbeben wird die Mauer des Staudamms beschädigt, da dieser nicht fachgerecht errichtet war. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des öffentlich–rechtlichen Gebots zur Rücksichtnahme bei offenem Pferdestall?
P betreibt einen nicht genehmigten Pferdestall. Das Verwaltungsgericht hatte Ps Klage auf Baugenehmigung rechtskräftig abgewiesen, da jegliche Pferdehaltung das Rücksichtnahmegebot gegenüber Nachbarhäusern verletze. Vor Gericht war N als Eigentümer des Nachbargrundstücks beigeladen. Plötzliches Wiehern reißt N nachts aus dem Schlaf.