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Bürgschaftsverpflichtung vor Auszahlung des Darlehens
Sachverhalt
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Bürgschaft für künftige Forderungen bei noch nicht ausbezahltem Darlehen
Speditionskauffrau S möchte bei der G-Bank einen Kredit für den Aufbau ihres eigenen Unternehmens aufnehmen. Als Sicherheit für die zukünftige Rückzahlungsforderung soll eine Bürgschaft des B dienen. B erklärt sich gegenüber der G-Bank bereit, für die zukünftige Verbindlichkeit der S einzustehen.
Entstehung der Hypothek – Eigentümergrundschuld bei fehlender Forderung (§§ 1163, 1177 BGB)
Gustav Grün will bei der B-Bank einen Kredit aufnehmen. Zur Absicherung des Rückzahlungsanspruches bestellt G eine Hypothek zugunsten der Bank. Die Eintragung erfolgt und die Bank erhält auch den Hypothekenbrief. Die Verhandlungen über den Kredit werden dann aber angesichts der Insolvenz der B nicht weiter geführt.