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Verwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
Sachverhalt
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Grundfall: Erfüllung
A will endlich den Sommer genießen. Für ihren Garten kauft sie von B eine Hollywoodschaukel. B bringt diese am nächsten Tag vorbei.
Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung
Die AfD hält ihren Parteitag in der Stadt S ab. Hunderte vermummte Personen errichten Blockaden in der Nähe des Veranstaltungsorts. Sie zünden Pyrotechnik und tragen Transparente mit Aufschriften wie „Nationalismus ist keine Alternative“. Die Polizei kesselt – formell rechtmäßig – die Demonstrierenden ein und kündigt an, sie einzeln abzuführen. Die Protestierenden bleiben im Kessel, bis sie von den Beamten weggebracht werden.