Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Verwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
Verwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
19. August 2025
24 Kommentare
4,8 ★ (16.941 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihr den Wagen und gewährt ihr ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den Wagen zwischenzeitlich mit Paragraphen bemalen lassen (€1.000). Der Wert des Wagens hat sich dadurch nicht erhöht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!