Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht
Eine von Anfang an unfriedliche Versammlung muss nicht aufgelöst werden, bevor die Polizei polizeirechtliche Maßnahmen gegenüber Versammlungsteilnehmer ergreift (BVerwG, Urt. v. 27.03.2024 - 6 C 1.22)
Eine von Anfang an unfriedliche Versammlung muss nicht aufgelöst werden, bevor die Polizei polizeirechtliche Maßnahmen gegenüber Versammlungsteilnehmer ergreift (BVerwG, Urt. v. 27.03.2024 - 6 C 1.22)
15. August 2025
35 Kommentare
4,7 ★ (119.656 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die AfD hält ihren Parteitag in der Stadt S ab. Hunderte vermummte Personen errichten Blockaden in der Nähe des Veranstaltungsorts. Sie zünden Pyrotechnik und tragen Transparente mit Aufschriften wie „Nationalismus ist keine Alternative“. Die Polizei kesselt – formell rechtmäßig – die Demonstrierenden ein und kündigt an, sie einzeln abzuführen. Die Protestierenden bleiben im Kessel, bis sie von den Beamten weggebracht werden.
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