Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht

Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung

Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung

8. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die AfD hält ihren Parteitag in der Stadt S ab. Hunderte vermummte Personen errichten Blockaden in der Nähe des Veranstaltungsorts. Sie zünden Pyrotechnik und tragen Transparente mit Aufschriften wie „Nationalismus ist keine Alternative“. Die Polizei kesselt – formell rechtmäßig – die Demonstrierenden ein und kündigt an, sie einzeln abzuführen. Die Protestierenden bleiben im Kessel, bis sie von den Beamten weggebracht werden.

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Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden

Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als „Spontanversammlung“ mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.

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