Grundfall: Erfüllung
19. Februar 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will endlich den Sommer genießen. Für ihren Garten kauft sie von B eine Hollywoodschaukel. B bringt diese am nächsten Tag vorbei.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Erfüllung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass B ihr die Hollywoodschaukel übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein entstandener Anspruch kann durch Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) wieder erlöschen.
Genau, so ist das!
3. As Anspruch besteht noch, nachdem B die Hollywoodschaukel bei A abgeliefert hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iPhone von Jannik
29.4.2022, 20:48:04
Vielen Dank für solche Klausurhinweise 🙏🏻

Lukas_Mengestu
2.5.2022, 15:50:56
Sehr gerne, Jannik :-)
QuiGonTim
17.7.2022, 19:59:02
Ich finde den Hinweis auch super, gerne mehr davon. :)

Johannes Hohenadler
14.3.2023, 14:50:19
Danke für die Klausurhinweise! Echt top!
Schrobl
10.11.2023, 23:24:23
Ich halte "geliefert" in der letzten Frage für unschön formuliert: Mir wird dadurch allein nicht klar, ob insbesondere die Übereignung stattgefunden hat.
Leo Lee
11.11.2023, 16:41:42
Hallo Schrobl, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat könnte die Formulierung etwas missverständlich sein. Wir haben den Aufgabentext nun entsprechend angepasst und hoffen, dass dieser nunmehr klarer und verständlicher ist! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Mert oder Alf
26.11.2023, 10:37:54
Derartige Klausurhinweise könnt ihr ruhig öfter einbauen🫶🏽
cornelius.spans
4.2.2025, 19:57:06
Hi, in einem Vertiefungshinweis steht, dass das
Schuldverhältnis im weiteren Sinne(hier: der Kaufvertrag) solange bestehen bleibt, bis alle daraus resultierenden Pflichten erloschen sind. Daraus würde folgen, dass der Kaufvertrag als
Schuldverhältnis im weiteren Sinneerlöschen kann. ME bleibt der Kaufvertrag als Solcher aber bestehen, auch wenn die einzelnen Ansprüche daraus durch Leistung erloschen sind. Er ist weiterhin Rechtsgrund für das "Behalten dürfen" iSd. § 812 I 1 BGB. MfG