Grundfall: Erfüllung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will endlich den Sommer genießen. Für ihren Garten kauft sie von B eine Hollywoodschaukel. B bringt diese am nächsten Tag vorbei.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Erfüllung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass B ihr die Hollywoodschaukel übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein entstandener Anspruch kann durch Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) wieder erlöschen.
Genau, so ist das!
3. As Anspruch besteht noch, nachdem B die Hollywoodschaukel bei A abgeliefert hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iPhone von Jannik
29.4.2022, 20:48:04
Vielen Dank für solche Klausurhinweise 🙏🏻
Lukas_Mengestu
2.5.2022, 15:50:56
Sehr gerne, Jannik :-)
QuiGonTim
17.7.2022, 19:59:02
Ich finde den Hinweis auch super, gerne mehr davon. :)
Johannes Hohenadler
14.3.2023, 14:50:19
Danke für die Klausurhinweise! Echt top!
Schrobl
10.11.2023, 23:24:23
Ich halte "geliefert" in der letzten Frage für unschön formuliert: Mir wird dadurch allein nicht klar, ob insbesondere die
Übereignungstattgefunden hat.
Leo Lee
11.11.2023, 16:41:42
Hallo Schrobl, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat könnte die Formulierung etwas missverständlich sein. Wir haben den Aufgabentext nun entsprechend angepasst und hoffen, dass dieser nunmehr klarer und verständlicher ist! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Mert oder Alf
26.11.2023, 10:37:54
Derartige Klausurhinweise könnt ihr ruhig öfter einbauen🫶🏽