Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)

Grundfall: Leistungsgegenstand durch Verkäufer fahrlässig untergegangen

Grundfall: Leistungsgegenstand durch Verkäufer fahrlässig untergegangen

20. Februar 2026

22 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". Bevor K ihn abholen kann, wird "Tommy" von unbekannten Dieben aus der Garage der M gestohlen, weil M den Autoschlüssel hat stecken lassen. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.

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