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Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)
Sachverhalt
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Schutzbereich des Briefgeheimnisses – unverschlossener Umschlag
Nichte N liebt ihre Tante T und möchte ihr eine Freude machen. Die Vierjährige legt dazu einige Sticker in einen Umschlag und kritzelt ein paar Buchstaben auf ein Blatt Papier. Mutter M versieht das Kunstwerk mit einer Notiz und sendet es in einem unverschlossenen Umschlag an Tante T.
Schutzbereich des Postgeheimnisses
Postfilialen-Direktor D ist neues Mitglied der rechten Partei Alternative gegen Deutschland (AgD). Um sich bei der Partei beliebt zu machen, sammelt er Informationen zu Sendungen an die Konkurrentenpartei der AgD und teilt diese mit der AgD-Parteiführung.