Öffentliches Recht > Grundrechte
Telekommunikationsüberwachung
Polizist P vermutet, dass seine Frau F eine Affäre mit dem Gärtner G unterhält, während er auf der Arbeit schuftet. Da er ja an der Quelle sitzt, lässt er die Handy-Kommunikation zwischen F und G überwachen. Die gesetzliche Grundlage normiert als Anforderung an eine Überwachung den „Anfangsverdacht einer verwerflichen Tat”.
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Lauschangriff
Die Polizei hegt dringenden Tatverdacht gegen Gundula Grün (G), ihren Ehemann Richie (R) ermordet zu haben. Um der Sache auf die Spur zu kommen, installiert die Polizei gezielt Tonbandgeräte und Wanzen in Gs Wohnung und Auto, um ihre privaten Telefongespräche mitzuhören.
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Sendungsbeschlagnahme/Paket
Das Sondereinsatzkommando (SEK) ist durch die Vernehmung des Zeugen Z einer heißen Spur auf der Fährte. Es besteht dringender Tatverdacht, dass der Kriminelle K in mehreren Teilsendungen automatische Waffen und Kokain versendet. Das SEK beschlagnahmt im Verteilzentrum der Deutschen Post mehrere Pakete.