Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG): 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Verkehrsdatenspeicherung
Telekommunikationsüberwachung
Polizist P vermutet, dass seine Frau F eine Affäre mit dem Gärtner G unterhält, während er auf der Arbeit schuftet. Da er ja an der Quelle sitzt, lässt er die Handy-Kommunikation zwischen F und G überwachen. Die gesetzliche Grundlage normiert als Anforderung an eine Überwachung den „Anfangsverdacht einer verwerflichen Tat“.
Beendeter Kommunikationsvorgang
Ds Umsatz ist durch die Kombination von Drogendeals mit illegalem Waffenverkauf stark gestiegen. Die Polizei kommt Ds Konzept auf die Spur und überwacht daher seine E-Mails und Telefonkommunikation. Nachdem Hinweise gesammelt werden konnten, wird As Laptop beschlagnahmt und dort gespeicherte Daten zu abgeschlossenen Video-Calls ausgewertet.
Lauschangriff
Die Polizei hegt dringenden Tatverdacht gegen Gundula Grün (G), ihren Ehemann Richie (R) ermordet zu haben. Um der Sache auf die Spur zu kommen, installiert die Polizei gezielt Tonbandgeräte und Wanzen in Gs Wohnung und Auto, um ihre privaten Telefongespräche mitzuhören.
Erhebung von Verkehrsdaten/ Staatlich verordnetes Abhören
Der BND hört Telefongespräche und E-Mails von Terror-Verdächtigen ab. Nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Grundlage, die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Verkehrsdaten zu erheben, für sechs Monate zu speichern und an staatliche Stellen weiterzuleiten, kann der BND sich nun seine Arbeit sparen.
Sonderfall: Betriebsbedingter Eingriff
Post- und Paketbote P sortiert jeden Tag zu Schichtbeginn seine Sendungen, um diese so effizient wie möglich auszutragen. Dafür schaut er sich die Adressdaten der Empfänger an und sortiert die Sendungen jeweils entlang seiner Gangroute in ein Regal ein.
Sendungsbeschlagnahme/Paket
Eingriff Art. 10 GG: Grundfall durch Kenntnisnahme von Briefinhalten und Sendedaten
Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Kontrollfall
Clan-Mitglied C ist schon länger auf dem Radar der Ermittlungsbehörden. Nun liegt gegen ihn der Verdacht vor, eine kriminelle Handelsplattform im Internet zu betreiben. Daher fordern die Ermittler eine Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) von Cs Computer an, auf den alle Clan-Mitglieder Zugriff haben und von dem C regelmäßig Rundmails verschickt. Auch identifizieren sie Cs Handynummer.
Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis: Grundfall
A ist radikaler Anarchist und lehnt jede Art von Ordnung und politischem System ab. Der BND vermutet eine Radikalisierung des A und überwacht daher laufend seine E-Mails sowie seine Telefonkommunikation. Nachdem Hinweise gesammelt werden konnten, wird As Handy beschlagnahmt.
Schutzbereich Postgeheimnis: Grundfall
Postfilialen-Direktor D ist neues Mitglied der rechten Partei Alternative gegen Deutschland (AgD). Um sich bei der Partei beliebt zu machen, sammelt er Informationen zu Sendungen an die Konkurrentenpartei der AgD und teilt diese mit der AgD-Parteiführung.
Schutzbereich Briefgeheimnis: Grundfall
Nichte N liebt ihre Tante T und möchte ihr eine Freude machen. Die Vierjährige legt dazu einige Sticker in einen Umschlag und kritzelt ein paar Buchstaben auf ein Blatt Papier. Mutter M versieht das Kunstwerk mit einer Notiz und sendet es in einem unverschlossenen Umschlag an Tante T.
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
Online-Durchsuchung – Grundrechte
Polizist P schleust über das Internet Spähsoftware auf den Heim-Computer der O, die es ihm ermöglicht, sämtliche Daten auf Os Computer auszulesen. O bekommt davon nichts mit.
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