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Amtsträgereigenschaft einer Geschäftsstellenbeamtin – Mitwirkungsberufene (§ 258a Abs. 1 StGB)

einfach
schwer67 % lösen richtig
23. August 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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G ist Geschäftsstellenbeamtin im Amtsgericht Oranienburg. In der Geschäftsstelle trifft eine Ermittlungsakte ein, die gegen Gs Schwager S wegen eines von ihm begangenen Betrugs geführt wird. Um S vor der Strafverfolgung zu bewahren, vernichtet G die Akte.

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