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Amtsträgereigenschaft einer Geschäftsstellenbeamtin – Mitwirkungsberufene (§ 258a Abs. 1 StGB)
Sachverhalt
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Hehlerei (§ 259 StGB) (Einführung)
D stiehlt eine wertvolle Sammlung antiker Münzen von O. Diese verkauft sie eine Woche später an K, der von dem Diebstahl weiß. K will die Sammlung später gewinnbringend verkaufen.

Bereicherungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal bei Hehlerei
K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.