Strafvereitelung (§ 258 StGB): 22 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 22 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafvereitelung (§ 258 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Außerdienstliche Kenntniserlangung von Straftaten
Staatsanwältin S ist erschöpft auf dem Weg in den Feierabend. In der U-Bahn-Station sieht sie, wie jemand einen Mann ausraubt (§ 249 StGB). S findet, sie müsse jetzt nicht auch noch ihre Freizeit der Strafverfolgung opfern. Ohne etwas zu unternehmen, fährt S nach Hause.
Strafvereitelung durch Unterlassen
In der JVA Kassel I schlagen Vollzugsbedienstete auf einen Gefangenen ein. Der Strafvollzugsbeamte B und die in dienstlicher Eigenschaft zufällig anwesende Staatsanwältin S erfahren am nächsten Tag davon. Weil sie keinen Skandal um die JVA wollen, unternehmen sie nichts weiter.
Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 2
G ist Geschäftsstellenbeamtin im Amtsgericht Oranienburg. In der Geschäftsstelle trifft eine Ermittlungsakte ein, die gegen Gs Schwager S wegen eines von ihm begangenen Betrugs geführt wird. Um S vor der Strafverfolgung zu bewahren, vernichtet G die Akte.
Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 1
Justizminister J holt seine Frau, Staatsanwältin S, von der Arbeit ab. Auf ihrem Bildschirm sieht er eine Ermittlungsakte gegen seinen Parteifreund P wegen Untreue. J, der von Ps begangener Untreue weiß, löscht die Akte. Die Ermittlungen verzögern sich so erheblich.
Versuch: Auch im Rahmen des Tatentschlusses sind die verschärften Vorsatzanforderungen zu beachten
V will seinem Kollegen K eins auswischen. Deswegen sagt er bei der Polizei, K sei der Täter einer Einbruchsserie in der Stadt. V nimmt dabei billigend in Kauf, dass sich die Suche nach dem wahren Täter verzögert. Allerdings glaubt V niemand, die Ermittlungen laufen normal weiter.
Verhältnis der Angehörigenbegünstigung zu § 145d StGB
A ist betrunken Auto gefahren und hat so einen Unfall verursacht (§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2, 316 StGB). As Ehefrau F, die als Beifahrerin im Auto saß, will verhindern, dass A seine Fahrerlaubnis verliert. Sie gibt sich gegenüber Polizistin P als Fahrerin aus. P glaubt F.
Straffreiheit nach § 258 Abs. 5 StGB auch bei irriger Annahme der Tatbeteiligung?
Fs Mann S geht fremd. F bittet deshalb E, mit S zu reden. Bei dem Gespräch kommt es zum Streit, E tötet S. Das konnte F nicht ahnen. Sie glaubt trotzdem, sie sei als Anstifterin strafbar. Deshalb hilft sie E, die Tatspuren zu beseitigen. Es Überführung verzögert sich erheblich.
Bereits tatbestandlicher Ausschluss bei reiner Selbstbegünstigung
Gebrauchtwagenhändler T hat mehrere Käufer betrogen (§ 263 Abs. 1 StGB). Als die Polizei ihm auf die Schliche zu kommen droht, vernichtet er alle physischen Beweise. Aus diesem Grund kann er nicht verurteilt werden.
Strafvereitelung durch Vortäter, § 258 Abs. 5 StGB
A hat eine Brandstiftung begangen. Bei seiner Vernehmung gibt er wahrheitswidrig an, er sei zur Tatzeit bei Z gewesen. Z bestätigt das. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob Z den Plan kannte und A schon im Vorhinein zugesichert hat, über das Alibi zu lügen. A wird trotzdem verurteilt.
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte (str.)
Q wurde rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen á €30 verurteilt. Ihre Mutter M zahlt die €1.500 für sie direkt an die Justizkasse.
Angehörigenprivileg, § 258 Abs. 6 StGB
A ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. B gibt ihm ein falsches Alibi, weswegen A freigesprochen wird. A und B sind fest davon überzeugt, dass sie Halbbrüder sind. Tatsächlich sind sie aber gar nicht verwandt.
Strafvereitelung durch Unterlassen
Ganz vereiteln – endgültige Strafvereitelung
Im März 2019 begeht T Hausfriedensbruch bei O. O stellt Strafantrag. Ts Freundin F gibt T bewusst ein falsches Alibi. Die ermittelnden Beamten glauben F. Im März 2023 hat sich F mit T zerstritten. F meldet deswegen der Polizei, dass T damals der Täter war.
Vollstreckungsvereitelung (§ 258 Abs. 2 StGB) – Grundfall
C wird wegen Brandstiftung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Zwillingsbruder D, der C über alles liebt, möchte ihm die Haft ersparen. Er gibt sich deshalb als C aus und verbüßt an seiner Stelle die Haftstrafe.
Sozialadäquate Handlungen
X hat einen Raubüberfall begangen und will sich ins Ausland absetzen. Bei der Flucht vom Tatort hat X sich jedoch am Bein verletzt. Ärztin A behandelt die Verletzung, obwohl sie ahnt, dass X eine Straftat begangen hat und sie weiß, dass sie X damit die Flucht erleichtert. Nach der Behandlung flieht X nach Kanada.
Strafbarkeit Strafverteidiger
M ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie gesteht ihrem Verteidiger V, dass sie schuldig ist und berichtet ihm alle Einzelheiten der Tat. V setzt sich trotzdem mit allen strafprozessualen Mitteln für M ein. M wird daraufhin freigesprochen.
Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung
K sitzt im Gefängnis. Er will Z mittels Brief zu einer entlastenden Falschaussage bewegen. Anwalt A, der den Inhalt kennt, soll ihn Z bringen. A will den Brief unter den Scheibenwischer von Zs Auto klemmen. Versehentlich bringt er ihn stattdessen am Wagen von Staatsanwältin S an.
Ursächlichkeit der Vereitelungshandlung für den Vereitelungserfolg
Z hat zwei Richter als Geiseln genommen. Das SEK ist kurz davor ihn festzunehmen. Durch Ws Hilfe gelingt Z jedoch die Flucht. Er wird drei Wochen später gefasst und mehr als ein Jahr später verurteilt. Es ist möglich, dass sich die Verurteilung durch die Fluchthilfe verzögert hat.
Zum Teil Vereiteln
T hat mit M einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Vor Gericht sagt ihr Bekannter B als Zeuge aus. Er versichert wahrheitswidrig, T habe lediglich die Tatwaffe besorgt. Das Gericht glaubt B und verurteilt T nur wegen Beihilfe zum Raub.
Ganz vereiteln – Strafvereitelung auf Zeit
P hat einen Mord begangen. Seine Kollegin K versteckt ihn vor der Polizei in ihrer Gartenhütte. Dort wird er nach zwei Wochen gefunden und verhaftet. Seine Verurteilung verzögert sich infolgedessen um zwei Wochen.
Grundfall zur Verfolgungsvereitelung
T hat versucht, O zu erstechen. Damit die Polizei ihm nicht auf die Schliche kommt, zerstört Ts Kumpel S das Tatmesser in einer Metallpresse auf seinem Schrottplatz. Mangels Tatwaffe kann T nicht überführt werden und wird nie bestraft.

Nachtatdelikte: Strafvereitelung nach § 258 StGB – Vorliegen einer strafbaren Vortat
Wahrheitswidrig gibt T an, er habe als Unfallzeuge gesehen, wie B auf Os Auto aufgefahren sei. T tat dies, um die Verhängung einer Strafe gegen seinen Kumpel (O) zu verhindern. T ging davon aus, O würde nach dem StGB bestraft werden, wenn man ihm nachweisen könne, dass er beim Zurückstoßen auf das Auto des B aufgefahren sei.
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