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Kein Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit bei Veränderung eines Grabmals

einfach
schwer
9. Juli 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Auf dem Grabstein des Kriegsverbrechers V stehen sein Name, Dienstgrad und Lebensdaten. K, die sich selbst als „Künstlerin“ bezeichnet, sprayt „Kriegsverbrecher“ auf Vs Grabstein. Durch ein sich daran anschließendes Unterlassungsurteil in einem Zivilverfahren fühlt sich K in ihrer Kunstfreiheit verletzt. ‌

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