Öffentliches Recht > Grundrechte
Kein Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit bei Veränderung eines Grabmals
Auf dem Grabstein des Kriegsverbrechers V stehen sein Name, Dienstgrad und Lebensdaten. K, die sich selbst als „Künstlerin“ bezeichnet, sprayt „Kriegsverbrecher“ auf Vs Grabstein. Durch ein sich daran anschließendes Unterlassungsurteil in einem Zivilverfahren fühlt sich K in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Schmäkritik (Strauß-Karikatur)
In einem Satiremagazin veröffentlicht K eine Karikatur des Kanzlerkandidaten S der C-Partei. Diese stellt S ehrverletzend als sich sexuell betätigendes Schwein dar. K wird daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Das Gericht wägt dabei nicht mit der Kunstfreiheit ab.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG - Josefine Mutzenbacher
Autor A verfasst pornografische Romane. Weil der Roman unter anderem auch Kinderprostitution verharmlost und verherrlicht, wird er auf die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen. A sieht seine Schrift als Kunst an und sich demnach in seiner Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG - Nägeli
Sprayer S sprüht in ganz Speyer zum Spaß Figuren und Schriftzüge an öffentliche und private Bauwerke. Deshalb wird S zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei berücksichtigt das Gericht auch S‘ Kunstfreiheit. S sieht sich trotzdem in seiner Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Kein subjektives Leistungsgrundrecht - verweigerter Zugang zu Reichstag
Künstlerin K möchte aus Anlass des nahenden 80. Jahrestags des Endes des Zweiten Weltkriegs eine Kunstinstallation im Bundestag errichten. Die Bundestagspräsidentin B lehnt die Nutzung ab. K sieht sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Mittelbare Eingriffe - „Trittbrettfahrer“ des verhüllten Reichstags
Künstler C will den Reichstag verhüllen. Zu dem Zeitpunkt der Verhüllung will nun Künstler A 100 m entfernt ein weiteres sehr großes Kunstwerk im Freien ausstellen, für welches er schon eine Baugenehmigung hat. C fühlt sich in seiner Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Fall zur Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht - Jurafuchs
Künstler K will seine Kunst ausstellen. Schnösel S, Jura-Studienabbrecher und aus unerfindlichen Gründen Leiter des Ordnungsamts, mag die Kunst des K nicht. S meint, die Kunstfreiheit habe nur objektiven Gehalt und sei kein Freiheitsrecht. S verbietet die Ausstellung des K.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er meint, seine Tätigkeit sei erlaubnisfrei, weil seine Tätigkeit durch die Kunstfreiheit geschützte „Straßenkunst“ darstelle.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich
A veröffentlicht im Jugendmagazin "Toll" erotische Essays. Die zuständige Behörde untersagt ihr dies, weil die Essays jugendgefährdend seien. A fühlt sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Kein Grundrechtsträger: Kunst-Konsument
Drogenbaron D schmuggelt Kokain in Skulpturen, die er im Ausland erworben hat, nach Deutschland. Als er in Frankfurt vom Zoll festgehalten wird und seine Skulpturen geöffnet werden sollen, beruft er sich auf die Kunstfreiheit.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Grundrechtsträger: Auch juristische Personen
Die P-GmbH produziert Skandalfilme des Splatter-Genres. Der neueste Schinken "Aluhüte vs. Corona-Zombies" führt bei der Premiere zu Tumulten und wird daraufhin von der Kulturstaatsministerin kurzerhand verboten. Die P-GmbH sieht sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Grundrechtsträger: Kunstverbreiter
Künstler A hat ein Bild gemalt, auf dem er Politikerin P in herabwürdigender Weise zeigt. Galerist G stellt das Bild aus. P ist empört und klagt. Das angerufene Gericht untersagt dem G, das Bild weiter auszustellen. G sieht seine Kunstfreiheit verletzt.