Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
6. Juli 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (9.026 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte den hochmodernen Grill aus Ls Garten haben. Er überredet deswegen X, den Grill für ihn zu entwenden. X tut das. A weiß zum Zeitpunkt der Tat jedoch nicht, dass X wegen einer schweren seelischen Störung schuldunfähig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. X hat sich wegen Diebstahls strafbar gemacht, als er den Grill aus Ls Garten entwendet hat (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein!
2. Da X infolge seiner Schuldunfähigkeit nicht strafbar ist, liegt bereits keine taugliche Haupttat für eine Anstiftung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Scheidet eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl aus, weil A objektiv die Tat in mittelbarer Täterschaft begangen hat?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Gruttmann
13.5.2024, 20:51:52
Man könnte hier gerne noch ein paar Sätze dazu schreiben, wieso eine
mittelbare Täterschaftausscheidet, in der letzte Frage. Das ist doch so, weil er keinen Vorsatz darauf hatte, bzgl der
Schuldunfähigkeit, weil er es nicht wusste oder?
Angelo
14.7.2024, 20:44:43
Ja. Wer keinen Vorsatz für eine
mittelbare Täterschafthat, kann auch keine Tat in mittelbarer Täterschaft begehen.
Fuchsfrauchen
18.1.2025, 14:18:43
Sollte die
mittelbare Täterschafthier vor der Anstiftung in einer Klausur geprüft geprüft werden? Und dann frage ich mich noch, ob man wirklich erst beim Vorsatz aus der Prüfung fallen würde, und nicht bereits beim Prüfungspunkt "überlegene Stellung des Hintermanns".

Wendelin Neubert
17.6.2025, 15:10:23
Hallo @[Fuchsfrauchen](89264), beides ist möglich: Für die Prüfung (1) Täterschaft und (2) Teilnahme spricht die Systematik des Gesetzes. Für (1) Teilnahme und (2) Täterschaft spielt die Besonderheit des Falles. Es gibt hier ehrlich gesagt kein richtig und kein falsch. Oftmals hilft Dir die Klausurtaktik, also dasjenige zuerst zu prüfen, das ausscheidet (da hier beides ausscheidet, greift dieser Grund natürlich nicht). Und ja, Du fällst bereits beim Prüfungspunkt „überlegene Stellung des Hintermanns“ raus. An dieser Stelle des Kurses ging es uns allerdings um die Vorsatzfragen, daher haben wir das nicht extra thematisiert. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Fuchsfrauchen
17.6.2025, 17:21:25
Dank Dir! :)