Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte den hochmodernen Grill aus Ls Garten haben. Er überredet deswegen X, den Grill für ihn zu entwenden. X tut das. A weiß zum Zeitpunkt der Tat jedoch nicht, dass X wegen einer schweren seelischen Störung schuldunfähig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. X hat sich wegen Diebstahls strafbar gemacht, als er den Grill aus Ls Garten entwendet hat (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da X infolge seiner Schuldunfähigkeit nicht strafbar ist, liegt bereits keine taugliche Haupttat für eine Anstiftung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Scheidet eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl aus, weil A objektiv die Tat in mittelbarer Täterschaft begangen hat?
Nein, das trifft nicht zu!
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