Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Crashkurs MoPeG 2024
Gesellschaftsregister - nicht konstitutiv, aber für bestimmte Geschäfte notwendig
Gesellschaftsregister - nicht konstitutiv, aber für bestimmte Geschäfte notwendig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B1 und B2 wollen sich selbständig machen und von den explodierenden Immobilienpreisen profitieren. Sie vereinbaren mit schriftlichem Gesellschaftsvertrag, die B&B-GbR zu gründen. Deren Zweck soll darin liegen, Grundstücke zu erwerben und teurer weiter zu veräußern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesellschaftsregister - nicht konstitutiv, aber für bestimmte Geschäfte notwendig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gesellschaftsvertrag (§ 705 Abs. 1 BGB) kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gesellschaftsvertrag der B&B-GbR ist mangels notarieller Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) nichtig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Damit die B&B-GbR entsteht, muss sie zudem ins GbR-Register eingetragen werden.
Nein!
4. Damit die B&B-GbR Grundstücke erwerben kann, muss sie aber im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
Genau, so ist das!
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