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Gesellschaftsrecht

Crashkurs MoPeG 2024

Übereignung eines GbR-Grundstücks, negative Publizität des Handelsregisters

Übereignung eines GbR-Grundstücks, negative Publizität des Handelsregisters

29. August 2025

15 Kommentare

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S überträgt wirksam ihre Anteile an der mit T gegründeten und im Gesellschaftsregister eingetragenen Immo-GbR auf den neuen Gesellschafter B. Der Wechsel wird im Register nicht eingetragen. T will nun ein Grundstück der GbR an K veräußern. Als B widerspricht, nimmt T einfach S mit zum Notar. K weiß nichts von dem Gesellschafterwechsel.

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