+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Lawra (L) überlegt sich, bei welcher Behörde sie ihr Pflichtpraktikum für das Studium machen soll. L fragt sich, was eine Behörde überhaupt auszeichnet und welche Arten von Behörden es gibt.

Einordnung des Falls

Einführung: Begriff der Behörde / Struktur der Verwaltung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Begriff der Behörde ist in § 1 Abs. 4 BundesVwVfG legaldefiniert.

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Genau, so ist das!

Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 4 BundesVwVfG ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der [öffentlichen Verwaltung] wahrnimmt.

2. Es gibt nur Bundesbehörden.

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Nein, das trifft nicht zu!

Je nachdem, ob das Verwaltungsorgan Bundes- oder Landesgesetze ausführt, handelt es sich um eine Bundes- oder Landesbehörde. Das Handeln von Bundesbehörden wird nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes beurteilt. Die Bundesländer haben eigene landesrechtliche Verwaltungsverfahrensgesetze. Diese sind aber meistens inhaltlich - bis auf wenigen Ausnahmen - deckungsgleich mit den bundesgesetzlichen Regelungen. Welches Gesetz Du anwenden musst, wirst Du i.d.R. dem Bearbeitervermerk entnehmen können!

3. Behörden können Teil der unmittelbaren oder der mittelbaren Staatsverwaltung sein.

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Ja!

Die Struktur der Staatsverwaltung ist in unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung gegliedert. Unmittelbare Staatsverwaltung liegt vor, wenn sich der Staat (Bund oder Länder) eigener Behörden bedient, um die Gesetze auszuführen. Mittelbare Staatsverwaltung liegt dagegen vor, wenn sich der Staat (Bund oder Länder) für den Gesetzesvollzug ausgegliederter Verwaltungsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit bedient. Es findet eine Dezentralisierung der Staatsverwaltung statt.

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