Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Die Merkmale des Verwaltungsakts
Hoheitliches Handeln bei Mehrpersonenverhältnissen (Baugenehmigung)
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Hoheitliches Handeln bei Mehrpersonenverhältnissen (Baugenehmigung)
7. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherrin B will sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. B erhält von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung. Nachbar N meint, das geplante Haus verstoße gegen Abstandsregelungen der Bauordnung.
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