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Herausgabe der gepfändeten Sache nach Versteigerung – Anspruch gegen den Ersteigerer?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Eigentum an Versteigerungserlös bei Zwangsvollstreckung zugunsten des Gläubigers?
Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt.

Analoge Anwendung des § 1247 S. 2 BGB bei öffentlicher Versteigerung einer Pfandsache (Vertiefung)
Ein Dritter, der im Rahmen einer Zwangsversteigerung sein ursprüngliches Eigentum an der Pfandsache an den Ersteigerer verloren hat, wird nach § 1247 S. 2 BGB analog zunächst Eigentümer des Erlöses. Schauen wir uns diese Vorschrift noch einmal genauer an!