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Verwertung polizeilicher Aussage des Bruders bei nachträglicher Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO)
Sachverhalt
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Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Auskunftsverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung (§ 55 StPO)
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Vernehmung des Ermittlungsrichters als Zeuge über eine frühere Aussage bei Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Im Ermittlungsverfahren wird seine Verlobte V als Geschädigte durch den Ermittlungsrichter E über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO) belehrt und vernommen. Im Prozess verweigert V die Aussage. E wird über Vs Aussage vernommen.