Fahrverbot, § 44 StGB
27. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verurteilt. Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) wird angeordnet, aber in der Strafzumessung nicht erwähnt. Die Fahrerlaubnis hatte man A vorläufig entzogen (§ 111a StPO), was im Urteil gänzlich unerwähnt bleibt.
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