Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 GG)
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 GG)
25. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.
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