Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
4. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (9.699 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A überredet den T, die O zu erschießen. T schießt auf O, er trifft sie aber nicht. Obwohl er noch mehrmals schießen könnte, und O wie angewurzelt stehen bleibt, gibt er den Plan aus Liebe zu O auf. A ist entsetzt.
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Einordnung des Falls
Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich nach h.M. wegen versuchten Totschlags strafbar gemacht (§§ 212, 22 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich wegen Anstiftung zum versuchten Totschlag (§§ 212, 22, 26 StGB) strafbar gemacht, indem sie T überredet hat, O zu erschießen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bibu knows best
27.6.2022, 20:31:09
Diese Lösung ist aber auch nur das Ergebnis, wenn man die
Gesamtbetrachtungslehreannimmt und nicht die
Einzelaktstheorieoder? Im Bezug auf die Strafbarkeit des T

Lukas_Mengestu
29.6.2022, 12:25:50
Hallo bibu knows best, in der Tat folgt die Lösung hier der herrschenden
Gesamtbetrachtungslehre, weswegen es noch nicht zu einem Fehlschlag führt, dass der erste Schuss nicht getroffen hat. Wir haben das auch noch einmal im Hinweis präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
kim.
11.3.2025, 19:18:45
Wir hat sich denn T strafvat gemacht, wenn nicht durch versuchten Totschlag? Er hat die Tat ja versucht und konnte die von ihm mit dem abgegebenen Schuss geschaffene Gefahr auch nicht mehr rückgängig machen. Dass sein erster Schuss daneben ging war bloßer Zufall. Es kann ja sicher nicht im Sinne der Rechtsordnung sein, wenn ich munter auf Menschen schießen und nach zufällig vorbeigegangenen Schüssen völlig straflos zurücktreten kann, falls mein Schuss zufällig nicht trifft...