Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
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Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
24. März 2026
14 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A überredet den T, die O zu erschießen. T schießt auf O, er trifft sie aber nicht. Obwohl er noch mehrmals schießen könnte, und O wie angewurzelt stehen bleibt, gibt er den Plan aus Liebe zu O auf. A ist entsetzt.
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