Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Partei- und Prozessfähigkeit auf Gegnerseite
Partei- und Prozessfähigkeit auf Gegnerseite
30. Mai 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (4.901 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm Schadensersatzansprüche gegen den Minderjährigen J zustehen, weil dieser vorsätzlich sein Auto zerkratzt hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Partei- und Prozessfähigkeit auf Gegnerseite
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A muss vor Klageerhebung stets überlegen, WER zu verklagen ist und auch, ob der Gegner partei- und prozessfähig ist (§§ 50, 51 f. ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei minderjährigen Gegnern ist stets deren Partei- und Prozessfähigkeit zu erörtern. Ist der minderjährige J parteifähig?
Ja, in der Tat!
3. Weil J parteifähig ist, ist er auch prozessfähig.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Zhene4ka
4.4.2024, 14:30:12
Hallo :) Muss ich dann den Minderjährigen verklagen und seine Eltern vertreten ihn oder muss ich seine Eltern verklagen?

Lukas_Mengestu
10.4.2024, 09:39:10
Hallo Zhene4ka, Minderjährige sind parteifähig, d.h. sie können selbst klagen und verklagt werden. Die Klage richtet sich also gegen den Minderjährigen und seine Eltern vertreten ihn. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Patrick4219
15.6.2024, 11:47:10
Im
Rubrummüsste auf Beklagtenseite dann "den Minderjährigen J vertreten durch dessen Eltern" stehen 😊
Aleton
16.4.2025, 16:45:31
Ist es so, dass der beschränkt geschäftsfähige immer prozessunfähig ist, sodass dieser Vertreten werden muss. Klingt nach dem Fall ein bisschen so. Oder gibt es Ausnahmen und wenn ja wann?