Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zug-um-Zug Verurteilung
Zug-um-Zug Verurteilung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm aufgrund Rücktritts vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von €500 gegen S zusteht. Zugleich erzählt M, dass er die Kaufsache noch nicht an S zurückgegeben hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zug-um-Zug Verurteilung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird dem M nur raten, Klage auf Zahlung der €500 zu erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird dem M daher raten, Klage auf Zahlung der €500 zu erheben, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Kaufsache.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nocebo
23.7.2024, 11:39:43
Es wäre ein grober Fehler, nicht auch die Feststellung des Annahmeverzugs zu beantragen - in diesem befindet sich der Beklagte jedenfalls durch den Antrag auf Klageabweisung.
Nocebo
23.7.2024, 11:46:00
Ich sehe gerade, dass sich das in der nächsten Aufgabe befindet. Es ist trotzdem hier falsch, da sich der Beklagte - aufgrund des Antrags des Klägers und des eigenen des Klageabweisungsantrags - auch hier im Annahmeverzug befindet. D.h. hier müsste mindestens ein Hinweis erfolgen. Sonst denkt man durch die Aufgaben, dass der Kläger ausdrücklich die Leistung angeboten haben muss - das muss er aber nicht! "Indes stellt der Antrag auf Zug-um-Zug-Verurteilung selbst kein tatsächliches Angebot an den Beklagten dar. Es liegt aber in der entsprechenden Klageerhebung bzw. im Sachantrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung ein
wörtliches Angebotnach § 295 S. 1 Alt. 1 BGB.[27] Danach ist für den Annahmeverzug entscheidend, ob der Beklagte vor der Abgabe des wörtlichen Angebots erklärte, »dass er die Leistung nicht annehmen werde«." "Diese
Annahmeverweigerungerblickt die Rechtsprechung regelmäßig im Klageabweisungsantrag des Beklagten.[37]" https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/juru-2020-0056/html?lang=de
Pp2
14.8.2024, 14:19:49
Im Unterschied wurde hier noch nicht dazu aufgefordert den Kaufgegebstand zurückzunehmen
Nocebo
14.8.2024, 14:42:43
Aus den Fundstellen ergibt sich, dass diese Aufforderung nicht erforderlich ist :)
Marvin S
30.8.2024, 11:54:30
Wo soll denn hier der Annahmeverzug herkommen? M sagt zu A, dass ihm aufgrund des Rücktritts vom KV ein Anspruch auf Zahlung i. H. v. 500 € gegem S zusteht. Allerdings hat er die Sache auch noch nicht zurückgegeben. Für den Annahmeverzug bräuchte man also ein Angebot zur Rückgabe / Abholung der Sache. Dieses müsste S entweder abgelehnt oder mit einem abweisenden
Klageantragreagiert haben. Wie @[Nocebo](222699) zutreffend ausführt, kann letzteres als eine Ablehnung des Angebots zur Rückgabe / Abholung gesehen werden. Hier ergibt sich aus dem SV aber weder ein Angebot zur Rückgabe / Abholung, noch kann - schon denklogisch - keine abweisende Klageerwiederung seitens des S erhoben worden sein, da der Bearbeitungszeitpunkt ja noch vor Klageeinreichung liegt. Ein Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs wäre daher m. E. n. falsch.