Streitgenossenschaft auf Gegnerseite - Verkehrsunfall-Klausur
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm aus einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche gegen den Halter des gegnerischen Fahrzeugs B zustehen. Der Fahrer war zum Unfallzeitpunkt aber nicht B, sondern der F. B ist haftpflichtversichert.
Einordnung des Falls
Streitgenossenschaft auf Gegnerseite - Verkehrsunfall-Klausur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des B zu verklagen.
Ja, in der Tat!
2. A wird M zudem raten, auch den Fahrer F mitzuverklagen, um diesen als Zeugen auszuschalten.
Ja!
3. Zudem ist es grundsätzlich zweckmäßig, auch den Halter B mitzuverklagen, um die Vollstreckungschancen weiter zu erhöhen.
Genau, so ist das!
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Hannah
5.2.2024, 09:31:37
In der Normenkette zur Pflichtversicherung fehlt die Zitierung des VVG
Geithombre
18.2.2024, 09:58:52
VVG fehlt immer noch, Normenverlinkung versucht daher bei Dejure einen § 115 PflVG zu finden
Geithombre
18.4.2024, 16:42:23
Push, die Verlinkung führt beim § 115 immer noch zum PflVG
Tat
5.4.2024, 21:47:01
Wieso sollte man den gegnerischen Halter nicht mitverklagen, wenn nicht M als Halter das Fahrzeug gefahren ist, sondern ein Dritter? Besteht die Gefahr der Drittwiderspruchsklage gegenüber dem vom Halter (M) abweichenden Fahrer (Dritten) nur, sofern der gegnerische Halter mitverklagt wird? Wenn nur die Versicherung und der Fahrer verklagt werden, könnte doch ebenfalls die Gefahr bestehen, dass der Fahrer auf Seiten des Klägers (Dritte) im Wege der Drittwiderspruchsklage verklagt wird, oder? Ich vermute, ich stehe da etwas auf dem Schlauch.
Geithombre
18.4.2024, 17:25:15
Puh, da merkt man wieder einmal, wie widerspruchslos man manche Aussagen hinnimmt, ohne begründen zu können, warum etwas so ist ;) Ohne in die Bücher schauen zu können evtl., weil jedenfalls während des laufenden Prozesses der Fahrer und die Versicherung keine eigenen Ansprüche geltend machen können gegen den Dritten, der das Klägerfahrzeug geführt hat? Also mangelnde Aktivlegitimation? Bin mir aber auch extrem unsicher, wenn das wer schön aufdröseln könnte, wäre ich auch sehr happy ;)