Äußerungsbefugnis des Bürgermeisters - "StugIdA"
10. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Verein „Radikale Nationale“ (RN) meldet eine Versammlung unter dem Motto „Stunkstädter gegen die Islamisierung des Abendlandes“ an. Oberbürgermeisterin OB spricht sich in einer Rede bei einer gemeindlichen Veranstaltung im Rathaus für mehr Offenheit aus und sagt, RN und ihre Versammlung erzeugten "Ängste und Ressentiments". Auf der offiziellen Gemeindewebsite ruft OB außerdem dazu auf, „für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Ausgrenzung und Hass“ an einer Gegendemonstration teilzunehmen.
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Einordnung des Falls
Äußerungsbefugnis des Bürgermeisters - "StugIdA"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die OB hat sich als Privatperson und nicht in amtlicher Funktion als Oberbürgermeisterin geäußert.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Rechtmäßigkeit von Äußerungen öffentlicher Amtsträger gegenüber politischen Parteien hat die Rechtsprechung drei Voraussetzungen aufgestellt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Müssen öffentliche Äußerungen, die in Grundrechte eingreifen, auf eine besondere Ermächtigungsgrundlage gestützt werden?
Nein!
4. Eine Ermächtigungsgrundlage für die Äußerungen der OB liegt vor.
Genau, so ist das!
5. Bezüglich Äußerungen gegenüber politischen Parteien muss das Neutralitätsgebot, das Sachlichkeitsgebot und das Verhältnismäßigkeitsgebot beachtet werden. Ist dieser Prüfungsmaßstab auf Äußerungen gegenüber politischen Vereinigungen wie RN übertragbar?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Die Äußerungen der OB in der Rede im Rathaus sind sachlich.
Ja!
7. Die Äußerungen der OB in der Rede im Rathaus sind verhältnismäßig.
Ja, in der Tat!
8. Die Äußerungen der OB in der Rede sind rechtmäßig, die Äußerungen auf der Gemeindewebsite dagegen rechtswidrig.
Ja!
9. Gegenüber politischen Vereinigungen bestehen daher für Äußerungen öffentlicher Amtsträger keine Beschränkungen.
Nein!
10. Die Äußerungen der OB auf der Gemeindewebsite sind sachlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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