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Grundrechtsbindung der Exekutive
Sachverhalt
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Grundrechtsbindung der Legislative
Der Bundestag beschließt ein Gesetz, um dem Klimaschutz zuliebe Autos in Deutschland zu verbieten. Das Gesetz erwähnt jedoch mit keinem Wort die durch die Regelungen betroffenen Grundrechte. Autoliebhaber A sieht seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt.

Grundrechtsbindung der Judikative
Verbraucherin V nimmt ein Baudarlehen bei der W-Bank auf. Diese vergibt horrende Zinsen, weshalb sie auch als Wucher-Bank bekannt ist. V klagt und beruft sich u.a. auf ihre Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Richter R meint, mit Grundrechten hätte er hier am Amtsgericht nichts zu tun.