Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"
Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"
26. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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