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Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"

15. März 2026

5 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T entwendet die Geldbörse der O, in der sich ihre Bankkarte und die notierte Pin befindet. Damit hebt T am Geldautomaten €100 ab.

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Phishing-Mails

T versendet E-Mails mit einem Link zu einer gefälschten und täuschend ähnlich wirkenden Sparkassen Website, in denen sie die Empfänger dazu auffordert, sich mit ihren Zugangsdaten anzumelden (sog. Phishing-Mails). Als Aussteller aus der Mail geht die Sparkasse Berlin hervor.

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Abgrenzung zur Datenlüge

Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.

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