Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
(Fall) Erben zweiter Ordnung (2), § 1925 BGB (insb. Abs. 3)
(Fall) Erben zweiter Ordnung (2), § 1925 BGB (insb. Abs. 3)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist vermögenslos und verheiratet mit M, die €5.000.000 „schwer“ ist. V hat mit M ein vierjähriges Kind K und aus einer Affäre mit G ein zweijähriges Kind B, dessen Vaterschaft er anerkannt hat. Bei einem Verkehrsunfall sterben V und M. K verstirbt 24 Stunden später im Krankenhaus. Testamente liegen keine vor.
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Einordnung des Falls
(Fall) Erben zweiter Ordnung (2), § 1925 BGB (insb. Abs. 3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V beerbt M.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K war nach dem Tod der M Alleinerbe der M.
Genau, so ist das!
3. K stirbt. B ist Alleinerbe des K.
Ja, in der Tat!
4. K stirbt. Die Eltern der verstorbenen M, X und Y, leben noch. Statt B beerben die Großeltern X und Y ihr Enkelkind K.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jana-Kristin
5.8.2021, 19:04:07
Ex post "war" (und nicht "ist") K Erbin der M, wenn sie 24 Stunden nach dem Tod ihrer Eltern auch verstirbt (Frage 2). Die Ausführungen und die Verlinkungen zur Kommorientenvermutung finde ich übrigens klasse. Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Lukas_Mengestu
10.11.2021, 12:32:08
Danke Jana-Kristin, das haben wir korrigiert. Und es freut uns natürlich, wenn Dich unsere Verweise noch weiterbringen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
ri
10.8.2021, 15:24:45
Mit Skizze sind die Fälle easy, ohne bin ich verloren 😢
Lukas_Mengestu
10.11.2021, 12:29:21
Hallo Ri, keine Sorge auch hier wird sich unser Illustrator noch um eine Skizze kümmern. Bis dahin ist das Skizzen erstellen eine gute Übung für die Klausur :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
frausummer
30.8.2021, 12:31:47
Mir ist bei der vorletzten Frage immer noch nicht klar, wie B erben kann. Ein Toter kann nicht erben. Wenn wir davon ausgehen, dass V & T gleichzeitig verstorben sind, wann soll da der Moment sein, indem V die/den M beerbt und es anschließend auf B übergeht?
Lukas_Mengestu
10.11.2021, 12:36:24
Hallo Frausummer, für die Erbfolge ist es unerheblich, dass V schon vor K verstorben ist. Denn nach dem im Erbrecht grundsätzlich geltenden Eintrittsprinzip (§ 1924 Abs. 3 BGB) führt das nicht dazu, dass der Stamm des Vorverstorbenen gar nichts erbt, sondern einfach nur dazu, dass die Abkömmlinge an seine Stelle treten. Hier also B. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
bibe
27.11.2022, 08:13:15
Hallo :) wie kann denn der V die M gesetzlich beerben, wenn er ihr Mann ist? Dann gilt doch 1925 gar nicht, sondern 1931 🙈
Nora Mommsen
28.11.2022, 10:56:03
Hallo bibe, danke für deine Nachfrage. V erbt auch nicht nach §
1925 BGB, das ist ganz richtig. Da lag eine Buchstabenverwechslung vor, gemeint war K. Dies ist nun richtig vermerkt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
juramk
19.4.2023, 15:46:53
Müsste der V die Vaterschaft nicht zumindest anerkannt haben, damit B erben kann?
Lukas_Mengestu
15.5.2023, 16:51:41
Hallo juramk, die Vaterschaft des V ist hier laut Sachverhalt unzweifelhaft. Da er mit G nicht verheiratet ist (vgl. § 1592 Nr. 1 BGB), braucht es für die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft aber in der Tat entweder der Anerkennung durch V (§ 1592 Nr. 2 BGB) oder einer gerichtlichen feststellung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 3 BGB). Wir haben zur Klarstellung deshalb die Anerkennung im Sachverhalt ergänzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lord Denning
7.2.2024, 16:14:22
Irgendwie finde ich die letzte Frage sehr kompliziert und nicht ganz nachvollziehbar.
BigLebowski
20.2.2024, 15:41:22
Ich glaube, die Pointe soll sein: Immer den § 1930 im Hinterkopf haben (die niedrigere Ordnung verdrängt die höhere), um sich so nicht beim flüchtigen Lesen der Vorschriften (hier vor allem des § 1926 II) auf den Holzweg zu begeben.
Foxxy
26.8.2024, 15:20:58
Hallo Lord Denning, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
Vanilla Latte
13.5.2024, 03:24:05
Verstehe ich nicht. V und M sterben gleichzeitig. Wieso beerbt V sie? Und mit B ist sie auch gar nicht verwandt.
Paulah
13.5.2024, 13:01:40
Ich verstehe die Frage nicht. Buchstabensalat? Hilft vielleicht etwas Dressing: Die erste Frage bei dem Fall heißt "V beerbt M" und die Aussage ist bei der Auflösung falsch = V erbt nicht. V und M waren verheiratet und haben ein leibliches Kind K. V hatte außerdem mit G ein Kind B. K und B sind demnach Halbgeschwister. Nach dem tragischen Tod von K erbt deshalb B.
Lilyphant
4.8.2024, 08:49:59
Bei der Antwort der dritten Frage müsste K zu V geändert werden. Bisher beerbt das tote Kind sich selbst.
Paulah
4.8.2024, 14:39:17
Ich habe es in einem anderen Thread schon mal auseinandergedröselt: Die erste Frage bei dem Fall heißt "V beerbt M" und die Aussage ist bei der Auflösung falsch = V erbt nicht. V und M waren verheiratet und haben ein leibliches Kind K. V hatte außerdem mit G ein Kind B. K und B sind demnach Halbgeschwister. Nach dem tragischen Tod von K erbt deshalb B. Meiner Meinung nach sind die Buchstaben also richtig. Bei komplizierten Fällen male ich mir immer alle Buchstaben bunt: V = gelb; M = grün; K = blau usw. Dann behalte ich besser den Überblick.