Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Sonderfälle
Leistender ist sich nicht bewusst, auf eine fremde Schuld zu bezahlen
Leistender ist sich nicht bewusst, auf eine fremde Schuld zu bezahlen
3. April 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A glaubt, sein Hund habe O gebissen. A ersetzt O die Heilbehandlungskosten. Tatsächlich hat aber der Hund des B den O gebissen. A möchte bei B Regress nehmen. Er ändert nachträglich seine Tilgungsbestimmung dahingehend, auf Bs Schuld leisten zu wollen.
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Einordnung des Falls
Leistender ist sich nicht bewusst, auf eine fremde Schuld zu bezahlen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann von B Ersatz der an O gezahlten Behandlungskosten verlangen, wenn er einen Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe der Behandlungskosten hat (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat an O eine Zahlung getätigt, die eigentlich B hätte tätigen müssen. Wusste A zum Zeitpunkt der Zahlung, dass er „für einen anderen“ (= B) handelte?
Nein!
3. A kann von B Ersatz der Heilbehandlungskosten verlangen, wenn ihm ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB zusteht.
Genau, so ist das!
4. A hat zunächst an O geleistet. Wäre As Anspruch gegen B aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB demgegenüber grundsätzlich subsidiär?
Ja, in der Tat!
5. A kann die Behandlungskosten nur von O nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückfordern.
Nein!
Fundstellen
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