Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Sachmangelbegriff, explizite Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)

Sachmangelbegriff, explizite Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)

21. August 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Bundesgartenschau B bestellt die Gärtnerin G, um Büsche würfelförmig zu schneiden. Am gestrigen Stammtisch hat G jedoch beim Kartenspielen zu tief ins Glas geschaut. Die Hecken erinnern deshalb nicht an Würfel, sondern an ein Bild von Picasso.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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