Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Sachmangelbegriff, explizite Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)
Sachmangelbegriff, explizite Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (23.813 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Bundesgartenschau B bestellt die Gärtnerin G, um Büsche würfelförmig zu schneiden. Am gestrigen Stammtisch hat G jedoch beim Kartenspielen zu tief ins Glas geschaut. Die Hecken erinnern deshalb nicht an Würfel, sondern an ein Bild von Picasso.
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