Gefahrübergang durch Abnahme des Werkes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Wagen von Pechvogel P muss in W‘s Werkstatt ausgebeult werden. Als P seinen Wagen abholt, begutachtet er die Arbeit und ist mit dieser einverstanden. Schon auf der Hofausfahrt wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Wagen ist wieder verbeult.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefahrübergang durch Abnahme des Werkes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Werkunternehmer trägt bis zur Abnahme der Sache die Vergütungsgefahr.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Werkunternehmer trägt bis zur Abnahme der Sache auch die Leistungsgefahr.
Genau, so ist das!
3. P hat den Wagen abgenommen.
Ja, in der Tat!
4. P muss den Werklohn bezahlen.
Ja!
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