Rücktritt beendeter Versuch - Fall 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O und verwundet diesen schwer. O lebt aber noch und möchte den Notruf wählen. Er schleppt sich daher zum Haustelefon. T gibt dieses herunter und geht. O hätte das Telefon auch ohne die Hilfe des T erreicht. O ruft den Notarzt, der O das Leben rettet.
Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Fall 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
Fundstellen
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NickFischer
12.7.2023, 14:36:08
Also geht es hier bei der Kausalität nicht um eine Kausalität im Sinne der conditio-sine-qua-non Formel?

Lukas_Mengestu
12.7.2023, 16:37:02
Hallo NickFischer, die conditio-sine-qua-non Formel ist hier durchaus anwendbar. Denn auch nach dieser geht es in erster Linie darum, ob eine Verbindung zwischen dem konkreten Erfolg (Notruf des O+Rettung durch Krankenwagen) und dem wirklichen Geschehen (T reicht das Telefon) besteht. Das sonstige hypothetisch mögliche Geschehen bleibt an dieser Stelle außer Betracht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
mariaaa01
29.8.2023, 14:33:45
Hallo liebes Jurafuchs Team :) Ich verstehe nicht, warum es für den Mann, der seine verprügelte Frau vor dem Krankenhaus rauslässt, nicht ausreicht, aber für den vorliegenden Fall das Verabreichen des Telefons schon. Es sind ja beides beendete Versuche.
Leo Lee
3.9.2023, 20:23:50
Hallo lawhero101, welchen Fall meinst du genau mit dem Mann, der seine Frau verprügelt? Falls dies ein Fall in der App sein sollte: Teil uns gerne kurz die Nummer der Aufgabe mit, die du oben links bei den jeweiligen Aufgaben findest :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
mariaaa01
3.9.2023, 23:26:02
Hallo lieber Leo! Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort! Es handelt sich dabei um die Aufgabe Rücktritt/Beendeter Versuch/ Verhinderung 3 mit der BGH Entscheidung vom 26.04.1982. Dankeschön!