Rücktritt beendeter Versuch - Fall 7

18. Januar 2025

4,8(1.626 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T schießt auf O und verwundet diesen schwer. O lebt aber noch und möchte den Notruf wählen. Er schleppt sich daher zum Haustelefon. T gibt dieses herunter und geht. O hätte das Telefon auch ohne die Hilfe des T erreicht. O ruft den Notarzt, der O das Leben rettet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Rücktritt beendeter Versuch - Fall 7

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).

Ja!

Bei beendeten Versuchen ist es erforderlich, dass der Täter den Eintritt des Erfolges verhindert. Dafür muss der Täter objektiv für die Erfolgsverhinderung kausal geworden sein. In subjektiver Hinsicht muss der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf bewusst und gewollt unterbrechen. T reichte O das Telefon, mit dem dieser den Notruf betätigte. O hätte jedoch auch ohne die Hilfe des T das Telefon erreicht. Hypothetische Kausalverläufe sind jedoch unbeachtlich, sodass eine hinreichende Verhinderung vorliegt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

NF

NF

12.7.2023, 14:36:08

Also geht es hier bei der Kausalität nicht um eine Kausalität im Sinne der conditio-sine-qua-non Formel?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

12.7.2023, 16:37:02

Hallo NickFischer, die conditio-sine-qua-non Formel ist hier durchaus anwendbar. Denn auch nach dieser geht es in erster Linie darum, ob eine Verbindung zwischen dem konkreten Erfolg (Notruf des O+Rettung durch Krankenwagen) und dem wirklichen Geschehen (T reicht das Telefon) besteht. Das sonstige hypothetisch mögliche Geschehen bleibt an dieser Stelle außer Betracht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

nullumcrimen

nullumcrimen

25.4.2024, 20:02:47

Wenn man aber die Handlung wegdenkt, dann wäre die Rettung ja nicht entfallen, weil O auch alleine den Notruf hätte tätigen können oder ist das hier für die Kausalität irrelevant?

MAR

mariaaa01

29.8.2023, 14:33:45

Hallo liebes Jurafuchs Team :) Ich verstehe nicht, warum es für den Mann, der seine verprügelte Frau vor dem Krankenhaus rauslässt, nicht ausreicht, aber für den vorliegenden Fall das Verabreichen des Telefons schon. Es sind ja beides beendete Versuche.

LELEE

Leo Lee

3.9.2023, 20:23:50

Hallo lawhero101, welchen Fall meinst du genau mit dem Mann, der seine Frau verprügelt? Falls dies ein Fall in der App sein sollte: Teil uns gerne kurz die Nummer der Aufgabe mit, die du oben links bei den jeweiligen Aufgaben findest :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

MAR

mariaaa01

3.9.2023, 23:26:02

Hallo lieber Leo! Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort! Es handelt sich dabei um die Aufgabe

Rücktritt

/Beendeter Versuch/ Verhinderung 3 mit der BGH Entscheidung vom 26.04.1982. Dankeschön!


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen