Rücktritt beendeter Versuch - Fall 9
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz im Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Kurz darauf geht sein Hund auf einmal auf den Sprengsatz los und zerbeißt die Verkabelung. Da T seine Tat bereut, lässt er diesen gewähren.
Diesen Fall lösen 70,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Fall 9
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Angela Hildmann
21.12.2021, 16:35:31
Für die Mindermeinung ließe sich auch noch anführen, dass der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt des Unterlassens bereits festgestellt hat, dass er zur Vollendung der Tat nochmals tätig werden muss. Der Versuch ist in diesem Moment also aus Tätersicht wieder unbeendet. Dadurch ist die Situation vergleichbar mit Fällen der
Korrektur des Rücktrittshorizonts, wo ein Aufgeben der weiteren Ausführung als Rücktrittshandlung genügt.