Zivilrecht
Kaufrecht
Verbrauchsgüterkauf
Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft auf der Internetseite des V Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. V garantiert, dass die Lebensmittel immer noch genießbar sind, was zutrifft. Vor dem Abschluss des Kaufs muss K ein Kästchen ankreuzen, welches ihn erneut auf das abgelaufene MHD hinweist.
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Einordnung des Falls
Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht (§ 434 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Entsprechen Lebensmittel, deren MHD abgelaufen ist, den objektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 3 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Können V und K Eigenschaften der Sache vereinbaren, die von den objektiven Anforderungen negativ abweichen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB)?
Ja!
4. Können V und K eine negative Beschaffenheitsvereinbarung konkludent abschließen (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Wurde K von der Abweichung von den objektiven Anforderungen vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Kenntnis gesetzt?
Ja, in der Tat!
6. Wurde die Abweichung ausdrücklich und gesondert in dem Vertrag vereinbart (§ 476 Abs. 1 S. 2 Nr. 2) BGB)?
Ja!
7. Ist die Sache mangelhaft, weil sie aufgrund der Überschreitung des MHD den objektiven Anforderungen nicht genügt (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
21.7.2023, 15:14:07
Die Verbrauchereigenschaft des Käufers fehlt im Sachverhalt.
L.Goldstyn
20.7.2024, 19:34:42
Die Verbrauchereigenschaft wird meines Wissens nach vermutet (oder kann jedenfalls in der Klausur angenommen werden), soweit keine gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen. Begründet wird dies mit dem Wortlaut von § 13 Hs. 2 BGB, der mit "weder... noch..." eine Negativformulierung enthält.
Dominic
15.8.2023, 17:23:34
Liebes Jurafuchs-Team, in dieser Aufgabe wird suggeriert, dass ein Formularvertrag etwas anderes sei als AGB: "Eine Vereinbarung unter vielen in einem Formularvertrag oder als AGB ist also nicht möglich." Gibt es da überhaupt einen Unterschied? Falls ja, könntet Ihr den einmal erklären?
evanici
30.8.2023, 15:50:16
Wären die Lebensmittel jetzt allerdings ungenießbar, würde man am Ende aber doch auf die Garantie abstellen und nicht auf die subjektiv wirksam vereinbarte negative
Beschaffenheit, oder?
Leo Lee
31.8.2023, 11:50:40
Hallo evanici, in der Tat könnte man - wenn eine Garantie diesbzgl. vorliegt - sich darauf berufen. Beachte jedoch, dass eine Garantie gem. § 443 BGB auch immer eine gesonderte Vereinbarung voraussetzt (hier nicht der Fall) :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo