Diebstahl bei Gelegenheit
21. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Azubine A ist bei Malermeisterin M angestellt. Während der Malerarbeiten im Arbeitszimmer der Richterin R stiehlt A in einem unbeobachteten Moment deren Rolex aus der Schublade.
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Einordnung des Falls
Diebstahl bei Gelegenheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat als Verrichtungsgehilfin der M eine widerrechtliche unerlaubte Handlung begangen (§ 831 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Schädigung durch A erfolgte "in Ausführung der Verrichtung" (§ 831 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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