Weisungswidriges Verhalten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die sonst immer sorgfältig arbeitende LKW-Fahrerin L ist bei Unternehmerin U angestellt. U beauftragt die L, Dachziegel zum Kunden K zu bringen, sie soll aber ausdrücklich keinen Anhänger benutzen. L nimmt trotzdem den Firmen-Anhänger, um nicht zweimal fahren zu müssen. Auf der Autobahn gerät der Anhänger durch zu schnelles Fahren der L ins Schleudern; ein Dachziegel zerstört die Scheibe des hinter L fahrenden O.
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Einordnung des Falls
Weisungswidriges Verhalten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die widerrechtliche Schädigung durch den Verrichtungsgehilfen muss bei § 831 Abs. 1 BGB "in Ausführung der Verrichtung" geschehen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Schädigung durch L erfolgte "in Ausführung der Verrichtung".
Ja, in der Tat!
3. U kann sich exkulpieren (§ 831 Abs. 1 S. 2 BGB).
Genau, so ist das!
4. Allerdings haftet U nach § 19 Abs. 1 StVG für den verursachten Schaden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Melissa
21.10.2022, 18:28:29
Hallo liebes Jurafuchs Team, ich habe eine Frage bezogen auf den § 831. Ich muss einen Fall beantworten in dem es darum geht, dass der Kunde C nach einer Weile bemerkt sein Wechselgeld (16,50€) nicht in voller Höhe bekommen zu haben. Es fehlen ihm 10€. Als er die Kassiererin darauf anspricht, ist diese sich sicher, dass sie ihm das Wechselgeld in voller Höhe - wie sie es bekanntermaßen immer tut- auf den Verkaufstresen gelegt habe, darunter sei auch ein 10€ Schein gewesen. Dies stellt sich später auch als wahr heraus. C hat aus Schusseligkeit nur das Kleingeld mitgenommen, den 10€ Schein aber auf dem Tresen liegen lassen. Dieser 10€ Schein ist jedoch nicht wieder aufzufinden. C beharrt trotzdem allem gegenüber der K auf Zahlung der verbliebenen 10€. Ich würde mich unendlich freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Wie seht ihr die Rechtslage? PS: ich bin ein Riesen Jura-Fuchs Fan und habe es schon sehr vielen meiner Kommilitonen weiterempfohlen!! <3
Johannes Nebe
30.5.2023, 08:01:40
Liebes Jurafuchs-Team! Bitte nehmt mir folgende Kritik nicht übel. Überall bemüht Ihr Euch um äußerste political correctness. Dazu passt es nicht, dass in den Fällen neuerdings jeder ältere Mensch Opi oder Omi genannt wird. Altersdiskriminierung ist auch eine unerwünschte Diskriminierung und zunehmend relevant, da die Gesellschaft bekanntlich derzeit immer älter wird.
Lukas_Mengestu
2.6.2023, 11:08:37
Hallo Johannes, lieben Dank für Deinen Hinweis! Keine Sorge, wir finden Feedback (auch kritisches) stets bereichernd und lernen gerne dazu. In der Tat sind wir der Überzeugung, dass der gezielte Einsatz von Sprache und die Repräsentation unserer vielfältigen Gesellschaft wichtig ist. Näheres hierzu, insbesondere den Schäden von eindimensionalen, klassischen Jurafällen, haben wir einmal in unseren FAQ zusammengefasst (https://www.jurafuchs.de/faq/warum-sind-die-jurafuchs-lerninhalte-gender-und-diversitaetssensibel/). Wir lernen natürlich täglich dazu und der Fall auf den Du Dich hier beziehst, stammt noch aus 2020, also quasi den Kindertagen von Jurafuchs. Es handelt sich dabei also nur bedingt um ein „neues“ Phänomen. Ob die Verwendung des Begriffes „Opi“ tatsächlich diskriminierend wirkt, darüber lässt sich sicherlich trefflich diskutieren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es primär als Kosewort für Opa bzw. als liebevoll/scherzhafte Bezeichnung für einen älteren Mann gebraucht (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Opi). Für eine abwertende, diskriminierende Verwendung würde man wohl eher auf das stärkere "Opa" („Mach mal Platz, Opa!“) zurückgreifen. Da das Alter für diesen Fall aber gänzlich ohne Relevanz ist, haben wir dies hier aus dem Sachverhalt gestrichen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Nilson2503
9.10.2023, 22:19:40
Dieser Moment wenn man trotz stressiger Examensvorbereitung scheinbar noch genügend Energie hat, sich über haltlosen sprachlichen Nonsens aufzuregen. Ich empfehle ein Zweitstudium für noch mehr inneren Ausgleich :P
Jacob
31.8.2023, 17:13:10
Hat auch L einen (zum Beispiel arbeitsrechtlichen) Anspruch gegen U?