Strafrecht

Strafprozessrecht

Hauptverfahren 3: Beweisrecht

Spontanäußerungen und Beweisverwertungsverbot bei fehlender Beschuldigtenbelehrung

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Spontanäußerungen und Beweisverwertungsverbot bei fehlender Beschuldigtenbelehrung

21. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B ist verdächtig, seine Ehefrau getötet zu haben. Als Polizist P vor seiner Haustür steht, öffnet B diese und sagt sofort: „Ich war’s!“. Auf der Fahrt zur Polizeiwache erzählt er umfangreich die Details der Tat. Erst auf der Wache wird B über sein Schweige- und Verteidigerrecht belehrt und befragt. B sagt daraufhin, er habe doch schon alles erzählt. B schweigt in der Hauptverhandlung.

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Mafia-Pate P hat seine drei größten Konkurrenten im Berliner Heroinmarkt töten lassen. Bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Da alle anderen Aufklärungsmaßnahmen erfolglos bleiben, wird Polizist V als verdeckter Ermittler auf P angesetzt. Nachdem er sein Vertrauen erworben hatte, spricht V den P gezielt auf den Tatvorwurf an. Dabei drängte er ihn mehrfach und eingehend dazu, sich ihm zu offenbaren. Schließlich gesteht P ihm die Taten.

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