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Zuvorige richterliche Vernehmung – Spontanäußerung in Drucksituation
Sachverhalt
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Verwertung einer informellen Aussage durch einen V-Mann bei Aussageverweigerungsrecht
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Verlesbarkeit der Aussage eines Mitangeklagten (§ 254 StPO)
A und B rauben mittäterschaftlich eine Bank aus: A nimmt die Geiseln, B räumt den Tresor aus. A gesteht nach ordnungsgemäßer Belehrung in der Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter die Tat und schweigt in der Hauptverhandlung. B schweigt sowohl in der Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung.