Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag
Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag
26. April 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die erkrankte Angestellte A wird gegen 17 Uhr von ihrem Chef C in ihrer Wohnung aufgesucht. C legt ihr einen Aufhebungsvertrag vor, den A unter Einfluss von Schmerzmitteln und müde unterschreibt. Danach wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Abfindungszahlung beendet.
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Einordnung des Falls
Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei dem Aufhebungsvertrag um einen Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Somit sind die Regelungen der §§ 312a-h BGB und insbesondere das Widerrufsrecht grundsätzlich auf Aufhebungsverträge anwendbar (§ 312 Abs. 1 BGB).
Nein!
3. Ist A berechtigt, den Aufhebungsvertrag zu widerrufen (§ 355 i.V.m. §§ 312 g Abs. 1, 312 b BGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
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