Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht

Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflicht einer Sondernutzung

Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflicht einer Sondernutzung

19. Juli 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.

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