Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht

Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?

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Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?

25. März 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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