Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)


Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).

Nach der h.M. (Theorie der Anspruchskonkurrenz) sind die Regelungen des EBV nach Ablauf des Besitzrechts anwendbar.

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