abgeleitetes Besitzrecht (berechtigter Untermieter)
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet eine Maisonette-Wohnung in der Hamburger Innenstadt an die Ärztin A. Während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes der A vermietet sie ihre Wohnung an ihren Bekannten R unter. Dies ist im Mietvertrag auch gestattet. Dennoch verlangt V von R Herausgabe der Wohnung.
Einordnung des Falls
abgeleitetes Besitzrecht (berechtigter Untermieter)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat gegen R einen Anspruch auf Herausgabe der Wohnung, wenn die Voraussetzungen des § 985 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
2. R hat gegenüber V ein eigenes Recht zum Besitz (§ 986 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB.)
Nein, das trifft nicht zu!
3. Braucht der Besitzer zwingend ein eigenes Recht zum Besitz um sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers zu verteidigen?
Nein!
4. R hat gegenüber V ein Recht zum Besitz (§ 986 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Genau, so ist das!
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jurafuchsles
4.3.2022, 14:59:41
Ich habe nach Fällen und Aufgaben zu den §§ 987 ff BGB gesucht und konnte keine finden. Vielleicht könntet ihr dazu und zu dem gesetzlichen Eigentumserwerb auch noch etwas machen? Liebe Grüße :)
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Marilena
4.3.2022, 15:16:51
Hi jurafuchsles, danke Dir für die Anmerkung, wir arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, Aufgaben zum EBV zu erstellen. Auch Aufgaben zum gesetzlichen Eigentumserwerb stehen auf unserer Liste, hier bitten wir Dich noch um ein klein wenig Geduld. Beste Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team
jomolino
14.3.2022, 15:26:30
Hey, ich wollte gerade anmerken dass der hochrelevamte und ja durchaus komplizierte Teil des EBVs mit seinen sperrwirkungen und Ausnahmen und so weiter leider komplett fehlt. Dabei ist es hoch Examensrelevant!
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LS2024
20.2.2024, 11:36:18
Ich finde es missverständlich, dass die Zustimmung zur Untervermietung durch den Vermieter in der Subsumtion erwähnt wird. Denn darauf kommt es doch nicht an. Der Mietvertrag zwischen Mieter und Untermieter ist auch so wirksam. Die lückenlose Besitzrechtskette besteht also unabhängig von der Zustimmung des Vermieters.
![LS2024](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__nkaqznhyxgfbiweganecn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
LS2024
20.2.2024, 12:00:58
Korrektur: Gemäß 986 II 2 kommt es eben doch darauf an, ob der Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes berechtigt ist.
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CR7
13.6.2024, 10:09:09
Lieber LS2024, einen § 986 II S. 2 BGB gibt es leider nicht. Wenn der Vermieter dem Mieter es nicht erlaubt hat, unterzuvermieten, dann besteht kein
abgeleitetes Besitzrecht. Du meintest wohl § 986 I S. 2 BGB? LG
![LS2024](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__nkaqznhyxgfbiweganecn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
LS2024
13.6.2024, 17:33:36
Genau