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abgeleitetes Besitzrecht (berechtigter Untermieter)
Sachverhalt
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Anwartschaftsrecht
K kauft von V ein Handy. V behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der 24 Kaufpreisraten vor. Eine Weitergabe des Handys in dieser Zeit ist K vertraglich untersagt. K veräußert nach Zahlung der ersten drei Raten die Anwartschaft an dem Handy an G und übergibt ihr das Handy. V verlangt von G Herausgabe.
Anwartschaftsrecht II (Dolo-agit-Einrede)
K kauft von V ein Handy. V behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der 24 Kaufpreisraten vor. Eine Weitergabe des Handys in dieser Zeit ist K vertraglich untersagt. Als nur noch eine Rate fällig ist, veräußert K die Anwartschaft an G und übergibt ihr das Handy. Die letzte Rate will G selbst zahlen. V verlangt von G Herausgabe.