Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Rücktritt nach außertatbestandlicher Zielerreichung

Rücktritt nach außertatbestandlicher Zielerreichung

31. Dezember 2025

36 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Um O töten zu können, will T Os Begleitung B „beseitigen“. T nähert sich unbemerkt von hinten und schneidet B - ihren möglichen Tod billigend - mit einem Messer in den Hals. B zuckt zurück und erleidet nur eine Schnittwunde. Da O zu fliehen versucht, greift T nun sie an und lässt von B ab.

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