Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
16. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige K hat Onkel O ihr altes Handy geschenkt. Dies erzählt K ihren Eltern E, die meinen, dass das eine gute Idee war. O indes ist unsicher, ob die E einverstanden sind. Er ruft sie an und fragt, ob das in Ordnung war. Die E bejahen dies.
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Einordnung des Falls
§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schenkungsvertrag (§ 516 Abs. 1 BGB) zwischen K und O war zunächst schwebend unwirksam.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die E haben den Schenkungsvertrag gegenüber K genehmigt.
Ja, in der Tat!
3. Durch die Genehmigung wurde der Vertrag wirksam.
Ja!
4. Dadurch, dass O die E um Erlaubnis fragte, wurde der Schenkungsvertrag erneut schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
5. Durch erneute Genehmigung gegenüber O wurde der Schenkungsvertrag wieder wirksam.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rechthaber
15.11.2024, 14:02:12
So wie ich das verstanden habe, können die Eltern das Kind wegen 1641 nicht vertreten, sodass sie auch eine Schenkung, die das Kind selber vorgenommen hat, nicht genehmigen können. Ich würde mich freuen, wenn ihr dazu noch eine Ausführung machen könntet.
Niels
29.12.2024, 22:10:24
@[Rechthaber](162337) § 1641 bezieht sich auf die Stellvertretung des Kindes, in dessen Namen die Eltern als Stellvertreter keine Schenkung vornehmen dürfen. Im vorliegenden Fall schenkt jedoch das Kind selbst und die Eltern genehmigen dies "nur". Dies ist erlaubt