Schuld: Unrechtseinsicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin große M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er illegal eine Waffe bei sich, wobei er weiß, dass dies zwar verboten ist, aber keinen Zusammenhang mit dem Diebstahl sieht.
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Einordnung des Falls
Schuld: Unrechtseinsicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen Diebstahl mit Waffen nach i.S.d. §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB begangen und hatte dahingehend auch Vorsatz.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte nach der Rechtsprechung die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.