§ 29 I: Erwerb
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T kauft ohne Erlaubnis von D zwei Konsumeinheiten Marihuana.
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Einordnung des Falls
§ 29 I: Erwerb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob es sich bei dem Marihuana um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt, geben die Anlagen I-III vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die zwei Konsumeinheiten stellen eine „geringe Menge“ dar.
Ja!
3. T hat unerlaubt Betäubungsmittel „erworben“ (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Miri002
31.7.2024, 17:43:43
hier wäre eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage gut
J K
28.8.2024, 22:44:12
Fuchs, komm aus deinem Bau