§ 29 I: Besitzen
19. August 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung entdeckt Polizistin P im Blumentopf der T eine Tüte mit 30 Gramm Marihuana, die T dort bewusst versteckt hatte. Eine schriftliche Erlaubnis für den Erwerb kann T nicht vorweisen.
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