§ 29 I: Sich-Verschaffen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T klaut von D drei Konsumeinheiten Marihuana, um dieses über die nächsten Tage verteilt zu konsumieren.
Diesen Fall lösen 78,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 29 I: Sich-Verschaffen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob es sich bei dem Marihuana um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt, geben die Anlagen I-III vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat unerlaubt Betäubungsmittel „erworben“ (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG).
Nein!
3. T hat sich unerlaubt Betäubungsmittel „in sonstiger Weise verschafft“ (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG).
Genau, so ist das!
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