Strafrecht

Nebenstrafrecht

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch

Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch

6. Juli 2025

1 Kommentar

4,8(794 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der 35-jährige D gibt der 15-jährigen M einen Joint, damit sie diesen direkt rauchen kann.

Diesen Fall lösen 67,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Auch der sofortige Gebrauch fällt unter die "Abgabe" im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Nein, das ist nicht der Fall!

Abgabe im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen freier Verfügung voraus. Beim sofortigen Gebrauch erfolgt die Gewahrsamsverfügung nicht zur freien Verfügung der M, weshalb keine Abgabe vorliegt.
Strafrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Strafrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Der sofortige Gebrauch wird erfasst von der Tatbestandsvariante des "Überlassens zum unmittelbaren Gebrauchs".

Ja, in der Tat!

An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es, wenn das Betäubungsmittel zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; diese Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, dem Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch erfasst.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jeremy Ben

Jeremy Ben

26.6.2025, 15:48:33

Ist Marihuana/Cannabis nicht nach der Teillegalisierung 2024 aus den Anlagen des BtMG gestrichen worden?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen