Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch
6. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der 35-jährige D gibt der 15-jährigen M einen Joint, damit sie diesen direkt rauchen kann.
Diesen Fall lösen 67,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auch der sofortige Gebrauch fällt unter die "Abgabe" im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Der sofortige Gebrauch wird erfasst von der Tatbestandsvariante des "Überlassens zum unmittelbaren Gebrauchs".
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jeremy Ben
26.6.2025, 15:48:33
Ist Marihuana/Cannabis nicht nach der Teillegalisierung 2024 aus den Anlagen des BtMG gestrichen worden?